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BFG: Gebäude mit Fremdenzimmern - Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/383ÖStZB 2016, 709 Heft 24 v. 27.12.2016

EStG 1988: § 28 Abs 2 idF vor BGBl I 2015/118

Ein Gebäude, in welchem sich Fremdenzimmer und Appartements befinden, die kurzfristig an (Ferien-)Gäste vermietet werden, dient in diesem Zusammenhang auch Wohnzwecken. Instandsetzungsaufwendungen an diesem Gebäude sind im Wege einer Zehntelabsetzung zu berücksichtigen.

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