EStG 1988: § 28 Abs 2 idF vor BGBl I 2015/118
Ein Gebäude, in welchem sich Fremdenzimmer und Appartements befinden, die kurzfristig an (Ferien-)Gäste vermietet werden, dient in diesem Zusammenhang auch Wohnzwecken. Instandsetzungsaufwendungen an diesem Gebäude sind im Wege einer Zehntelabsetzung zu berücksichtigen.