EStG: § 20 Abs 1 Z 1
UStG 1994: § 2 Abs 1
Vermieten die Eltern an den Sohn ein Wohnhaus sowie eine Arztpraxis, welche die Eltern auf dem Grundstück des Sohnes - im Rahmen eines Superädifikatsvertrages - errichtet haben, so sind für die Beurteilung der Fremdüblichkeit lediglich die Mietverträge zu prüfen, nicht hingegen der Superädifikatsvertrag (vgl VwGH 4. 9. 2014, 2011/15/0135, ÖStZB 2015/113).