EStG: § 20 Abs 1 Z 1
UStG 1994: § 2 Abs 1, § 12 Abs 2 lit a
Bestandsverträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.