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BFG: Deutsche Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/378ÖStZB 2016, 708 Heft 24 v. 27.12.2016

EStG: § 18 Abs 1 Z 6

Steuerberatungskosten können bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen) auch dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie mit deutschen Abgaben in Zusammenhang stehen (BFG 27. 8. 2015, RV/3100749/2012, ÖStZB 2015/228).

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