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BFG: Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker als Umschulungsmaßnahme

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/377ÖStZB 2016, 708 Heft 24 v. 27.12.2016

EStG: § 16 Abs 1 Z 10

Wie sich aus dem Gesetzestext ergibt, setzt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten ua voraus, dass die Umschulungsmaßnahme derart umfassend ist, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (vgl Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Auflage, Tz 329/1 zu § 4).

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