vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Kärntner Fremdenverkehrsabgabe für Beherbergung von Asylwerbern

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/369ÖStZB 2016, 696 Heft 23 v. 9.12.2016

K-FVAG: § 3 Abs 1, § 4, § 7 idF LGBl 2002/51, Anlage

Gem § 3 des Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetzes 1994 (in Folge: K-FVAG), LGBl 1994/59, haben die selbstständig Erwerbstätigen (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften), die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen und Einkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1, Z 2 und Z 3 des EStG 1972 erzielen, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe zu leisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte