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Verpflichtung eines Gruppenmitglieds zur Vorauszahlung der Mindestkörperschaftsteuer vor der Einbringung eines Gruppenantrags

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/360ÖStZB 2016, 679 Heft 23 v. 9.12.2016

KStG 1988: § 24 Abs 4 Z 1 und Z 3, § 24a Abs 4 Z 1

Die Mindeststeuer für jedes mindeststeuerpflichtige Gruppenmitglied ist vom Gruppenträger zu entrichten. Dass es zu keiner Vorschreibung von Körperschaftsteuer beim Gruppenmitglied mehr kommt, setzt dabei allerdings

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