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Auf Postweg verloren gegangener nicht eingeschriebener Brief - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/348ÖStZB 2016, 658 Heft 22 v. 24.11.2016

BAO: § 308 Abs 1

K-MBAG: § 3

Geht eine Sendung nach Übergabe an die Post verloren und langt sie daher nicht bei der Behörde ein, ist dies ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigt.

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