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Unionsrechtswidrigkeit einer Regelung des rumänischen Rechts, wonach es einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt sein soll, wenn sich der Leasingnehmer (Mieter) nach Kündigung des Leasingvertrages vertragswidrig weigert, den Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückzustellen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/2ÖStZB 2016, 5 Heft 1 und 2 v. 22.1.2016

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