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Keine Abgabenhinterziehung bei bereits laufenden Ermittlungen durch Finanzamt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/222ÖStZB 2016, 420 Heft 14 v. 21.7.2016

FinStrG: § 33 Abs 3 lit a idF BGBl I 1999/28

BAO: § 134 Abs 1 idF BGBl I 2009/20

Nach § 33 Abs 3 lit a FinStrG idF BGBl I 1999/28 ist eine Abgabenverkürzung ua dann bewirkt, wenn Abgaben - infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches - mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten.

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