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Veruntreuung von Einnahmen durch Angestellte - Verjährung der USt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/203ÖStZB 2016, 389 Heft 13 v. 8.7.2016

FinstrG: § 11, § 33 Abs 1

BAO: § 207 Abs 2 idF BGBl I 2004/57

Bestimmungstäter ist, wer vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst, den Tatentschluss im anderen weckt. Eine Bestimmung kann im Besonderen durch Bitten, Befehlen, Anheimstellen, Raten, Überreden, Auffordern, Bedrängen, Loben, Versprechen, Bedrohen, Täuschen etc erfolgen.

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