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Keine Bindung an Berufungsentscheidung bei geänderter Sachlage

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/202ÖStZB 2016, 387 Heft 13 v. 8.7.2016

BAO: § 216

Berufungsvorentscheidungen vom 28. 9. 2000, mit denen die Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1998 für alkoholische Getränke mit Null festgesetzt wurden, treten am 25. 2. 2010 wieder in Kraft, wenn

der Magistrat (nach Wiederaufnahme des Verfahrens) diese Berufungsvorentscheidungen zwar mit Bescheid vom 19. 12. 2005 aufhebt und die Getränkesteuer neu festsetzt,

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