BAO: § 216
Berufungsvorentscheidungen vom 28. 9. 2000, mit denen die Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 1998 für alkoholische Getränke mit Null festgesetzt wurden, treten am 25. 2. 2010 wieder in Kraft, wenn
der Magistrat (nach Wiederaufnahme des Verfahrens) diese Berufungsvorentscheidungen zwar mit Bescheid vom 19. 12. 2005 aufhebt und die Getränkesteuer neu festsetzt,