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Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einzelunternehmen - DB und DZ

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/196ÖStZB 2016, 373 Heft 13 v. 8.7.2016

EStG 1988: § 22 Z 2 zweiter Teilstrich

FLAG: § 41 Abs 2

Betreibt der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nebenbei auch noch ein Einzelunternehmen und beauftragt die GmbH regelmäßig dieses Einzelunternehmen mit der Ausführung der Aufträge ihrer Kunden, sind die - der GmbH hierfür in Rechnung gestellten - Beträge nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag betreffend Gesellschafter-Geschätsführer einzubeziehen, soweit die Leistungen von der Belegschaft des Einzelunternehmens (und nicht vom Gesellschafter selbst) erbracht werden.

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