ZK: Art 201 Abs 3
ZollR-DG: § 71
Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können auch die
ZK: Art 201 Abs 3
ZollR-DG: § 71
Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können auch die