BAO: § 232
Gem § 232 Abs 1 BAO kann ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen.
Für eine Gefährdung der Einbringung genügt es dabei nicht, dass der StPfl weitere Belastungs- und Veräußerungsverbote auf den Liegenschaften eintragen lassen " könnte ", selbst wenn von einer Mehrzahl an Immobilienobjekten nur mehr 2 Liegenschaften unbelastet sind.