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Sicherstellungsauftrag - konkrete Gefährdung notwendig

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/188ÖStZB 2016, 353 Heft 12 v. 27.6.2016

BAO: § 232

Gem § 232 Abs 1 BAO kann ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen.

Für eine Gefährdung der Einbringung genügt es dabei nicht, dass der StPfl weitere Belastungs- und Veräußerungsverbote auf den Liegenschaften eintragen lassen " könnte ", selbst wenn von einer Mehrzahl an Immobilienobjekten nur mehr 2 Liegenschaften unbelastet sind.

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