NoVAG: § 12a idF BGBl I 2012/112
Ein - für eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe erforderlicher - Nachweis, dass ein Fahrzeug tatsächlich ins
Seite 351
NoVAG: § 12a idF BGBl I 2012/112
Ein - für eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe erforderlicher - Nachweis, dass ein Fahrzeug tatsächlich ins
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