UStG 1994: Art 7 Abs 4
Liegen die Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994 vor, so ist eine zu Unrecht als steuerfrei behandelte Lieferung dennoch als steuerfrei anzusehen mit der Folge, dass der Abnehmer die Steuer schuldet. Gem Art 7 Abs 4 letzter Satz UStG 1994 hat in Abholfällen der Unternehmer hierzu die Identität des Abholenden festzuhalten.