UStG 1994: § 2 Abs 3
Die Überlassung der Nutzung von Räumlichkeiten
durch die "Pfarrpfründe" als Körperschaft öffentlichen RechtsUStG 1994: § 2 Abs 3
Die Überlassung der Nutzung von Räumlichkeiten
durch die "Pfarrpfründe" als Körperschaft öffentlichen Rechts