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Feststellungsbescheid nach Beendigung einer Mitunternehmerschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/172ÖStZB 2016, 321 Heft 11 v. 10.6.2016

BAO: § 191 Abs 2

1) Ist ein StPfl aufgrund eines Treuhandverhältnisses an einem Einzelunternehmen beteiligt und tritt nur der Einzelunternehmer nach außen hin im Rechtsverkehr auf, liegt ertragsteuerlich eine Mitunternehmerschaft vor, die als eine (nicht nach außen auftretende) Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw atypisch stille Gesellschaft beurteilt werden kann.

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