BAO: § 9, § 80
Wird eine GmbH im Laufe des Monats Jänner 2009 zahlungsunfähig und kann sie ab diesem Zeitpunkt ihren laufenden Verpflichtungen endgültig nicht mehr nachkommen, kann beim selbstständig vertretungsbefugten GmbH-Geschäftsführer bezüglich (Nicht-)Entrichtung der Abgaben, deren gesetzliche Fälligkeiten im Monat Februar 2009 und danach liegen, keine schuldhafte Pflichtverletzung mehr gegeben sein.