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Keine Geschäftsführerhaftung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/171ÖStZB 2016, 320 Heft 11 v. 10.6.2016

BAO: § 9, § 80

Wird eine GmbH im Laufe des Monats Jänner 2009 zahlungsunfähig und kann sie ab diesem Zeitpunkt ihren laufenden Verpflichtungen endgültig nicht mehr nachkommen, kann beim selbstständig vertretungsbefugten GmbH-Geschäftsführer bezüglich (Nicht-)Entrichtung der Abgaben, deren gesetzliche Fälligkeiten im Monat Februar 2009 und danach liegen, keine schuldhafte Pflichtverletzung mehr gegeben sein.

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