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Keine gruppenweite Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/62ÖStZB 2015, 156 Heft 6 v. 16.3.2015

KStG 1988: § 9 idF BGBl I 2004/57; § 24a idF BGBl I 2005/161

DBA-Indonesien: Art 11 Abs 1, Art 24 Abs 3

Eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die von anderen Gruppenmitgliedern beigesteuerten Gruppenergebnisse ist nicht möglich. Es sind somit die vom Gruppenträger geleisteten eigenen Quellensteuern (hier: für aus Indonesien bezogene Zinsen) im Falle eines negativen eigenen Jahresergebnisses nicht auf das zusammengefasste Ergebnis der gesamten Gruppe anzurechnen.

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