EStG 1988: § 22 Z 2 idF BGBl 1996/201, § 24 Abs 1 und Abs 2 idF BGBl 1988/400
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Ist eine Geschäftsführerin einer GmbH zu 45 % an deren Stammkapital beteiligt und ermittelt sie ihre Einkünfte aus der selbstständigen Geschäftsführertätigkeit mittels Einnahmen- Ausgabenrechnung iSd § 4 Abs 3 EStG und beendet die GmbH-Geschäftsführerin schließlich am 15. 12. 2001 (vor Erreichen des 60. Lebensjahres) aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ihre Tätigkeit, hat sie anlässlich der Betriebsaufgabe iSd § 24 Abs 1 EStG 1988 auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gem § 4 Abs 1 EStG 1988 überzugehen. Beim Betriebsvermögensvergleich sind Forderungen - dem Grundsatz der Gewinnrealisierung entsprechend - dann als Wirtschaftsgut zu bilanzieren, wenn sie entstanden sind.