EStG 1988: § 15
Sachbezugswerteverordnung: § 5 idF BGBl II 2003/582
Entsteht dem Dienstnehmer einer Bank durch ein zinsverbilligtes Darlehen seines Arbeitgebers infolge der Besteuerung nach § 5 der Sachbezugswerteverordnung iHv von 3,5 % p.a. im Ergebnis ein Nachteil aus dem Dienstverhältnis, ist dies als Folge der Pauschalierung hinzunehmen, weil pauschalierende Regelungen, die der Gesetz- bzw Verordnungsgeber insb im Interesse der Verwaltungsökonomie trifft, nach der Rsp des VfGH selbst dann zulässig sind, wenn dabei Härtefälle entstehen können, sofern diese nicht in unverhältnismäßiger Weise ins Gewicht fallen. Der VwGH hegt somit keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des § 5 der Sachbezugswerteverordnung.