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Beteiligungsveräußerung - spätere Ablöse eines Vorbehaltsfruchtgenussrechtes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/45ÖStZB 2015, 121 Heft 5 v. 2.3.2015

EStG 1988: § 31 idF BGBl I 2001/2

Wird bei der Veräußerung einer Beteiligung nicht ihr eigentlicher Marktwert abgegolten, weil sich der Veräußerer das Fruchtgenussrecht vorbehält, folgt aus dem Telos der Bestimmung des § 31 EStG 1988 idF BGBl 1993/818, dass

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