EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 2 idF BGBl 1988/400
Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 (idF BGBl 1988/400) sind selbst hergestellte Gebäude von der Besteuerung als Spekulationsgeschäft ausgenommen.
Sind bei der Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert die Außenwände stehen gelassen worden und ist auch betreffend die Innenwände keine Änderung eingetreten, ist nach der Verkehrsauffassung nicht von einem selbst hergestellten Gebäude auszugehen. Auch der Bescheid des