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Aufnahme einer operativen Körperschaft in die Liste der begünstigten Spendenempfänger

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/29ÖStZB 2015, 84 Heft 4 v. 16.2.2015

EStG 1988: § 4a idF BGBl I 26/2009

Voraussetzung für die Eintragung einer operativen Körperschaft in die Liste der begünstigten Spendenempfänger ist nach dem ersten Teilstrich des § 4a Z 4 lit a EStG 1988 zunächst, dass die Empfängerkörperschaft die in den §§ 34 ff BAO festgelegten allgemeinen Voraussetzungen für die Erlangung einer Abgabenbegünstigung erfüllt.

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