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Keine Zurechnung der Einkünfte eines Steuerberaters an Liechtenstein bei Tätigkeit für österreichische Klienten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/18ÖStZB 2015, 51 Heft 3 v. 2.2.2015

DBA-Liechtenstein: Art 14

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit können nur dann einer liechtensteinischen festen Einrichtung zugeordnet werden, wenn der Freiberufler persönlich in Liechtenstein tätig wird und sich die in Liechtenstein erbrachten Leistungen des Freiberuflers auch funktional der festen Einrichtung zuordnen lassen.

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