vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung an Rechtsanschauung des VwGH

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/327ÖStZB 2015, 719 Heft 24 v. 18.12.2015

VwGG: § 63 Abs 1

ZK: Art 202 Abs 3

Wenn der VwGH einer Beschwerde gem Art 131 B-VG (in der bis zum Ablauf des 31. 12. 2013 geltenden Fassung) stattgegeben hat, sind die Verwaltungsbehörden gem § 63 Abs 1 VwGG verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte