GebG: § 28, § 33 TP 5 idF BGBl I 2001/144
Verletzt der Vermieter seine Verpflichtung zur Selbstberechnung und Entrichtung der Bestandvertragsgebühr, kann auch der Mieter als Gesamtschuldner herangezogen werden.
VwGH 11. 9. 2014, 2013/16/0028
GebG: § 28, § 33 TP 5 idF BGBl I 2001/144
Verletzt der Vermieter seine Verpflichtung zur Selbstberechnung und Entrichtung der Bestandvertragsgebühr, kann auch der Mieter als Gesamtschuldner herangezogen werden.
VwGH 11. 9. 2014, 2013/16/0028