BewG: § 2, § 51 Abs 2, § 56
Gem § 51 Abs 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein selbstständiges Grundstück iSd BewG. Nach § 2 Abs 1 BewG 1955 kann die "wirtschaftliche Einheit" - und damit auch das "Grundstück" iSd BewG 1955 - über die Liegenschaftsteile, auf die sich die Nutzungsberechtigung des Bauberechtigten beschränkt, nicht hinausreichen.