UStG 1994: Art 1, Art 3 Abs 8
Zunächst ist darüber zu befinden, ob der Erwerb eines Fahrzeugs in Italien überhaupt in Österreich zu besteuern ist. Die Beurteilung, ob der Endverbrauch des Fahrzeugs (und damit der innergemeinschaftliche Erwerb) in Österreich stattfinden, hat dabei auf einer umfassenden Abwägung aller objektiven tatsächlichen Umstände zu beruhen.