BAO: § 21, § 22
Die Fremdunüblichkeit eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten kann auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen.
VwGH 30. 6. 2015, Ra 2015/15/0028 und 0029
BAO: § 21, § 22
Die Fremdunüblichkeit eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten kann auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen.
VwGH 30. 6. 2015, Ra 2015/15/0028 und 0029