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Fremdunüblichkeit aufgrund von Nebenbestimmungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/295ÖStZB 2015, 660 Heft 22 v. 20.11.2015

BAO: § 21, § 22

Die Fremdunüblichkeit eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten kann auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen.

VwGH 30. 6. 2015, Ra 2015/15/0028 und 0029

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