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Vorsätzliches Finanzvergehen - Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/294ÖStZB 2015, 659 Heft 22 v. 20.11.2015

BAO: § 11, § 232 Abs 3

In einem anhängigen Finanzstrafverfahren kann gegen einen - erst im Falle eines späteren rechtskräftigen Schuldspruches - gem § 11 BAO Haftenden ein Sicherstellungsauftrag nach § 232 Abs 3 BAO erlassen werden. Dagegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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