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Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Ausschüttung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/246ÖStZB 2015, 586 Heft 20 v. 15.10.2015

KStG: § 8 Abs 2

Eine bereits verwirklichte Gewinnausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres mit steuer-

Seite 586


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