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Verdeckte Gewinnausschüttung - Vorteilszuwendung an Vater vor Erlangung der Gesellschafterstellung durch Sohn/Zeitpunkt des Zuflusses

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2015/247ÖStZB 2015, 587 Heft 20 v. 15.10.2015

EStG: § 19 Abs 1

KStG: § 8 Abs 2

1) Laut Jakom/Marschner, EStG, 2012, § 27 Tz 46, 47, 50, 51 setzen offene wie verdeckte Ausschüttungen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Ein bloßer Machthaber kann nicht Empfänger von verdeckten Ausschüttungen sein (VwGH 7. 4. 2004, 99/13/0215). Eine Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person kann allerdings erfolgen und dem Gesellschafter zugerechnet werden (VwGH 24. 11. 1999, 96/13/0115, ÖStZB 2000/168).

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