AEUV: Art 258
MwStSystRL 2006/112/EG : Art 226, Art 306, Art 307, Art 308, Art 309, Art 310
Die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reisebüros nach Art 306 bis 310 MwStRL gilt nicht nur für solche Reiseleistungen von Reisebüros, die sie gegenüber (privaten) Reisenden erbringen ("Reisendenmaxime"). Sie gilt vielmehr beim Verkauf von Reisen durch Reisebüros an alle Arten von Kunden ("Kundenmaxime"). Spanien hat die Art 306 bis 310 somit richtig in nationales Recht umgesetzt, indem es die Regelung auf Umsätze mit allen Arten von Kunden der Reisebüros anwendet.