MwStSystRL 2006/112: Art 173, Art 174, Art 175
Sechste RL 77/388/EWG : Art 17 Abs 5, Art 19
Eine Gesellschaft (hier: Bank), die in einem Mitgliedstaat der EU (hier: Frankreich) ihre Hauptniederlassung und in anderen Staaten Zweigniederlassungen hat, darf bei Berechnung des Pro-rata-Satzes für die Vorsteueraufteilung im Staat der Hauptniederlassung (hier: Frankreich) die Umsätze der Zweigniederlassung nicht mitberücksichtigen.