MwStSystRL 2006/112/EG : Art 167
Sechste Richtlinie 77/388/EWG : Art 17
Eine unternehmerisch tätigte niederländische Holdinggesellschaft errichtete für die Arbeitnehmer ihres Konzerns Altersversorgungssysteme in Form eines rechtlich eigenständigen Pensionsfonds und zahlte dafür laufend Beiträge ein. Die Holding beauftragte andere Unternehmer mit der Verwaltung der Renten und der Vermögensverwaltung des Rentenfonds und trug die aus diesen Aufträgen resultierenden Kosten (keine Verrechnung der Kosten an den Rentenfonds). Die Holding darf die in diesem Kosten enthaltene MwSt nach Art 17 der Sechsten RL als Vorsteuer abziehen.