Keine speziellen Anforderungen an den Rechnungsinhalt und die Buchhaltung des Lieferanten bei der Lieferung von Kälbern (Angabe der Ohrmarken der Kälber nicht erforderlich)
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/4ÖStZB 2015, 12 Heft 1 und 2 v. 23.1.2015