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Wiedereinführung einer Gesellschaftsteuer unionsrechtlich verboten

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2015/213ÖStZB 2015, 529 Heft 18 v. 15.9.2015

Gesellschaftsteuer

Kapitalansammlungs-RL 69/335/EWG : Art 4, Art 7

1. Portugal hat im Jahr 1991 eine bis dahin bestehende Gesellschaftsteuer auf Kapitalerhöhungen abgeschafft. Die Wiedereinführung einer solchen Gesellschaftsteuer im Jahr 2001 verstößt daher gegen die RL 69/335/EWG .

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