vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mittels FinanzOnline eingebrachte Berufung im Finanzstrafverfahren

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/184ÖStZB 2015, 420 Heft 14 v. 17.7.2015

FinStrG: § 150 idF BGBl 1958/129

FOnV 2006, BGBl II 2006/97: § 1 und § 5

Da der Verordnungsgeber der FOnV 2006 automationsunterstützte Datenübertragungen nicht auf Anbringen nach der BAO einschränkte, sind Berufungen im Finanzstrafverfahren davon nicht ausgenommen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, eine Berufung nach § 150 FinStrG als "sonstiges Anbringen" zu werten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte