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Fehltarifierung von Aschesaugern - keine Entziehung aus zollamtlicher Überwachung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/185ÖStZB 2015, 422 Heft 14 v. 17.7.2015

ZK: Art 78, Art 201, Art 203

Bei der Beurteilung, welche Ware die Zollbehörde aufgrund der abgegebenen Zollanmeldungen in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen hat, ist auf die gewählte handelsübliche Bezeichnung, den verwendeten KN-Code sowie auf die Bezeichnung in der in Feld 44 verwiesenen Handelsrechnung abzustellen.

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