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Liegenschaftsaufteilung aufschiebend bedingt durch Scheidung - kein ermäßigter GrESt-Satz

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/157ÖStZB 2015, 381 Heft 13 v. 3.7.2015

GrEStG: § 4 Abs 1, § 7 idF vor BGBl I 2008/85

1) Die Bewertung der Gegenleistung, von der gem § 4 Abs 1 GrEStG die Steuer zu berechnen ist, hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen.

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