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Endgültig erlassener abgeleiteter Bescheid - Beginn der Verjährung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/116ÖStZB 2015, 289 Heft 10 v. 19.5.2015

BAO: § 208 Abs 1 lit d

Gem § 208 Abs 1 lit d BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 200 BAO (vorläufige Abgabenfestsetzung) mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Diese Verjährungsbestimmung ist auch anwendbar, wenn ein Feststellungsbescheid gem § 200 Abs 1 BAO vorläufig ergeht und der davon abgeleitete Bescheid - im Hinblick auf § 295 BAO - endgültig erlassen wird.

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