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Berücksichtigung eines nichtigen Feststellungsbescheides bei Wiederaufnahme - kein Aufhebungsantrag möglich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2015/117ÖStZB 2015, 290 Heft 10 v. 19.5.2015

Seite 290


BAO: § 295 Abs 4 idF BGBl I 2011/76

Wird nach einer (gem § 303 Abs 4 BAO erfolgten) Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens ein Einkommensteuerbescheid erlassen, in welchem die - in einem nichtigen Feststellungsbescheid festgestellten - Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft berücksichtigt werden, kann kein Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gem § 295 Abs 4 BAO idF BGBl I 2011/76 gestellt werden.

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