BAO: § 22, § 274
UStG 1994: § 2, § 6 Abs 1 Z 19
Erwirbt eine Arzthelferin eine Eigentumswohnung und vermietet sie diese sodann an ihren Ehemann, der als unechtsteuerbefreiter Arzt (ohne Vorsteuerabzug) darin eine Arztpraxis eröffnet, besteht der Steuervorteil im sofortigen Vorsteuerabzug für die Wohnung. Dem steht allerdings die laufende Entrichtung der MWSt aus der Vermietung gegenüber.