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Erwerb einer Arztpraxis durch Ehegattin des Arztes mit anschließender Vermietung keine missbräuchliche Gestaltung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/145ÖStZB 2014, 258 Heft 9 v. 5.5.2014

BAO: § 22, § 274

UStG 1994: § 2, § 6 Abs 1 Z 19

Erwirbt eine Arzthelferin eine Eigentumswohnung und vermietet sie diese sodann an ihren Ehemann, der als unechtsteuerbefreiter Arzt (ohne Vorsteuerabzug) darin eine Arztpraxis eröffnet, besteht der Steuervorteil im sofortigen Vorsteuerabzug für die Wohnung. Dem steht allerdings die laufende Entrichtung der MWSt aus der Vermietung gegenüber.

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