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Schiedsgerichtsvergleich sind gebührenpflichtig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/144ÖStZB 2014, 257 Heft 9 v. 5.5.2014

GebG: § 33 TP 20

Als außergerichtlicher Vergleich iSd GebG gilt auch die Streitbeilegung während eines Schiedsverfahrens; ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich unterliegt somit der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 20 Abs 1 lit a GebG.

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